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Flexodruckpraktiker

Ausbildung zum Flexodruckpraktiker

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Um dem Wunsch der Branche nachzukommen und im Segment für einfachere Anforderungen oder geringerem schulischem Vorwissen eine praktische Ausbildung anzubieten, haben wir folgende Rahmenbedingungen für einen Flexodruckpraktiker (flexo suisse) definiert.

Wichtig: Diese Ausbildung ist kein eidgenössisch anerkannter Berufsabschluss. Für Jugendliche, welche die Voraussetzungen für eine Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) mitbringen, empfiehlt der flexo suisse diese Ausbildung zu absolvieren.

Flexodruckpraktiker (flexo suisse)

Voraussetzungen für den Ausbildungszugang:

Offizielles Anmeldeformular / Ausbildungsvertrag vom Ausbildungsbetrieb an den flexo suisse

Welcher inhalt muss darin enthalten sein?

  • Adresse Ausbildungsfirma
  • Name und Adresse vom Auszubildenden
  • Kontaktperson vom Ausbildungsverantwortlichem
  • Beginn und Ende der Ausbildung
  • Ausbildungsbeschrieb
  • praktische Ausbildung Drucken: selbständiges Einrichten und Drucken eines für den Betrieb üblichen Produktionsauftrages kurzer Beschrieb der Zielsetzung beim Drucken
  • praktische Ausbildung Farbenmischen: selbständiges Mischen einer Farbe nach Farbvorlage (kurzer Beschrieb der Zielsetzung beim Farbmischen)
  • Besuch der 3 obligatorischen Kurse beim flexo suisse
  • Durchführung der eintägigen Ausbildungskontrolle im Betrieb (Anmeldung mind. 3 Monate im voraus)
  • Unterschrift Ausbildungsfirma und Auszubildendem

Eine Vorlage des Ausbildungsvertrags kann kostenlos bei der flexo suisse Geschäftsstelle bestellt werden.

Ausbildungsinhalt:

Vermittelt werden Qualifikationen zur Ausübung von Tätigkeiten mit einfacheren Anforderungen. Es wird nach einem individuell gestalteten Programm ausgebildet.

  • praktische Ausbildung im Betrieb (Drucken und Farben mischen)
  • überbetrieblicher Kurs 1 (Farbenmischen) vom flexo suisse
  • Weiterbildungskurs Qualitätsrasterflexokurs vom flexo suisse
  • sowie einen zweiten Weiterbildungskurs vom flexo suisse (Thema nach Wahl)

Ausbildungskontrolle:

Am Ende der Ausbildung erfolgt eine eintägige praktische Ausbildungskontrolle durch den flexo suisse. Die Ausbildungskontrolle erfolgt nur nach vollständiger Absolvierung vom definierten Ausbildungsinhalt.

  • das Datum und der Inhalt werden zwischen der BBK / flexo suisse und dem Ausbildungsbetrieb besprochen. 
  • in der Ausbildungskontrolle werden die praktischen Kenntnisse des Druckens und des Farbenmischens an einem für den Betrieb üblichen Produktionsauftrag geprüft.
  • ein weiterer Bestandteil der Ausbildungskontrolle ist ein Fachgespräch über die erworbene Fachkunde .

Abschluss

Bestätigung Flexodruckpraktiker (flexo suisse)

Im Anschluss an die Ausbildungskontrolle gibt es eine Ausbildungsbestätigung (kein Zertifikat) vom flexo suisse. In dieser Bestätigung wird dargelegt, welche Kurse der Auszubildende besuchte und was an der Ausbildungskontrolle geprüft wurde. (Kurzbeschrieb der Arbeit: z.B. zweifarbig auf Monozylinder oder zweifarbig auf Extruder usw.)

Unterschrift der Bestätigung der flexo suisse Geschäftsstelle und des betreffenden Experten.

Ausbildungspauschale: (inkl. Prüfungsgebühren)

  • Mitglieder: CHF 500.00
  • Nichtmitglieder: CHF 900.00