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Die Bildungsverordnungen regelt die rechtlich relevante Inhalte des Lehrberufs. Sie definieren die Kernelemente des Lehrberufs.
Der Bildungsplan ist Teil der Bildungsverordnung. Er ist das berufspädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung und definiert die Detailausbildung und koordiniert die Schnittstellen zwischen den drei Ausbildungspartnern: Lehrbetrieb, den überbetrieblichen Kursen ( ÜK) sowie der Berufsfachschule.
Der Lehrbetrieb muss die/den Lernende(n) mit den für die Ausübung der Arbeit und Ausbildung im Betrieb benötigten Geräten, Werkzeugen und Materialien auszurüsten.
Der Rahmenlehrplan für die Berufsfachschulen zeigt auf, wie die dreijährige Ausbildung in der Berufsschule umgesetzt werden soll. Er dient den Berufsschulen als Grundlage zur Entwicklung der detaillierten Lehrpläne.